Auf Anordnung des Kantons gelten ab dem 22.10.2020 folgende zusätzliche Massnahmen:
- Stosslüften vor und nach jeder Lektion, sowie mitten in der Lektion.
- Generelle Maskenpflichtfür Erwachsene (auch Lehrpersonen) in Schulhäusern, ausser im Unterricht.
- Vulnerable Lehrpersonen oder Lehrpersonen, die in Sorge um eine Ansteckung sind, können auch im Unterrichteine Masketragen.
Selbstverständlich ist es auch Schüler/innen erlaubt, eine Maske zu tragen.
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